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Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Bereich der Haushaltspolitik nachkommen, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite, werden in der Richtlinie 2011/85/EU des Rates detaillierte Vorschriften über die Merkmale der haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten festgelegt.
Diese Richtlinie legt detaillierte Vorschriften fest, die bestimmen, welchen Anforderungen die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten genügen müssen.…
Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) bestimmt, dass die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite…
Gemäß Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.
Nach Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu…
Nach Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu…
Nach Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.