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Der Begriff „umfassende Renovierung“ ist im Unionsrecht bisher noch nicht definiert. Im Hinblick auf die Verwirklichung der langfristigen Vision für Gebäude sollte eine umfassende Renovierung definiert werden als eine Renovierung, durch die Gebäude in Nullemissionsgebäude umgebaut werden, in einem ersten Schritt jedoch als eine Renovierung, bei der Gebäude in Niedrigstenergiegebäude umgewandelt werden. Diese Definition dient dem Ziel der Steigerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Eine auf die Gesamtenergieeffizienz abzielende umfassende Renovierung kann auch eine gute Gelegenheit sein, andere Aspekte anzugehen, etwa die Raumklimaqualität, die Lebensbedingungen schutzbedürftiger Haushalte, die Stärkung der Klimaresilienz, die Katastrophenresilienz einschließlich Erdbebensicherheit, den Brandschutz, die Entfernung gefährlicher Stoffe einschließlich Asbest und die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.
„Gebäuderenovierung“ jede Art von energetischer Gebäuderenovierung, mit der die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes gesteigert werden soll, wie Isolierung der…
„umfassende Renovierung“ eine Renovierung im Einklang mit dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ und mit Schwerpunkt auf den wesentlichen…
Größere Renovierungen bestehender Gebäude sind unabhängig von der Größe dieser Gebäude eine Gelegenheit für kosteneffiziente Maßnahmen zur Verbesserung der…
Die Mitgliedstaaten schaffen durch höhere finanzielle, steuerliche, administrative und technische Unterstützung Anreize für umfassende Renovierungen und…
„umfangreiche Renovierungen“ sind Bauarbeiten am Standort des Endnutzers, die strukturelle Veränderungen an den gesamten gebäudeinternen physischen…
Die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden sollten auf Unionsebene festgelegt werden und sich auf die Renovierung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.