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Um das Ziel der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu fördern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, und zwar in Bezug auf die Anpassung bestimmter Teile des allgemeinen Rahmens in Anhang I an den technischen Fortschritt, in Bezug auf die Festlegung eines Rahmens für eine vergleichende Methode zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, in Bezug auf die Festlegung eines Unionsrahmens für die nationale Berechnung des Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzials im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität, in Bezug auf einen Unionsrahmen zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden und zur wirksamen Ermutigung der Finanzinstitute, die für auf die Gesamtenergieeffizienz abzielende Renovierungen bereitgestellten Beträge zu erhöhen, indem ein umfassender Rahmen geschaffen wird, den die Finanzinstitute freiwillig anwenden können. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung festgelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, um den allgemeinen Rahmen für die integrierten nationalen…
Um die Anpassung an den technischen Fortschritt und Änderungen bei der Verteilung der Energiequellen zu ermöglichen, sollte der Kommission die Befugnis…
Um den Entwicklungen in den betreffenden Bereichen gegebenenfalls Rechnung zu tragen und um die wirksame Bewertung der Fortschritte des Programms im Hinblick…
Um ökologischen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen erforderlichenfalls Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um dem technischen Fortschritt in den betreffenden Bereichen oder Änderungen der einschlägigen Rechtsakte der Union Rechnung zu tragen, sollte der Kommission…
Um die Fortschritte des Programms bei der Erreichung seiner Ziele wirksam bewerten zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.