RICHTLINIE (EU) 2024/1346 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung)
Die Mitgliedstaaten können auch andere Sanktionen verhängen, einschließlich Disziplinarmaßnahmen gemäß den Vorschriften des Unterbringungszentrums, sofern diese Sanktionen nicht gegen diese Richtlinie verstoßen.
Erwägungsgrund 63 32024L1346
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