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Die Gleichheit von Frauen und Männern und die Nichtdiskriminierung sind zentrale Werte der Union und Grundrechte, die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und in den Artikeln 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) verankert sind. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gefährden gerade diese Werte und Grundsätze, untergraben das Recht von Frauen und Mädchen auf Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen und beeinträchtigen ihre gleichberechtigte gesellschaftliche und berufliche Teilhabe.
Gleichheit und Nichtdiskriminierung werden in den Artikeln 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) als wesentliche Werte der Union anerkannt. Die…
Gleichheit und Nichtdiskriminierung werden in den Artikeln 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) als wesentliche Werte der Union anerkannt. Die…
Der Abschluss des Übereinkommens im Namen der Union wird zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen beitragen; die…
Der Abschluss des Übereinkommens im Namen der Union wird zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen beitragen; die…
Nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (im Folgenden „EUV“) ist Gleichheit einer der Grundwerte der Union und allen Mitgliedstaaten in einer…
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union. Nach Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.