Gesetze
Gesetz wird geladen …
Jede gemäß dieser Richtlinie durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Austauschs oder der Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden, muss im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und den Richtlinien 2002/58/EG und (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union muss im Einklang mit den Verordnungen (EU) 2016/794 , (EU) 2018/1725 und (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates oder anderen geltenden Unionsvorschriften zum Datenschutz erfolgen.