Art. 4 32024L1500RICHTLINIE (EU) 2024/1500 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU
Die Mitgliedstaaten stellen gemäß ihren nationalen Haushaltsverfahren sicher, dass jede Gleichbehandlungsstelle mit den personellen, technischen und…
Erwägungsgrund 21 32024L1499Die Mitgliedstaaten sollten durch ihre jeweiligen nationalen Haushaltsverfahren sicherstellen, dass Gleichbehandlungsstellen ausreichende Ressourcen —…
Erwägungsgrund 20 32024L1500RICHTLINIE (EU) 2024/1500 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU
Die Mitgliedstaaten sollten durch ihre jeweiligen nationalen Haushaltsverfahren sicherstellen, dass Gleichbehandlungsstellen ausreichende Ressourcen —…
Erwägungsgrund 49 32023L0970RICHTLINIE (EU) 2023/970 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Gleichbehandlungsstellen über ausreichende Mittel verfügen, damit sie ihre Aufgaben im Zusammenhang mit…