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Der langfristige und tiefgreifende Charakter des Übergangs zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Kreislaufwirtschaft wird sich deutlich auf die Geschäftsmodelle der Institute niederschlagen. Im Finanzsektor und insbesondere bei den Kreditinstituten sind deshalb Anpassungen nötig, um bis 2050 das Ziel einer treibhausgasneutralen Wirtschaft in der Union zu erreichen und gleichzeitig die inhärenten Risiken unter Kontrolle zu halten. Die zuständigen Behörden sollten daher die Möglichkeit haben, diesen Anpassungsprozess zu bewerten und einzugreifen, falls der Umgang mit Klimarisiken sowie Risiken aufgrund von Umweltschäden und des Verlustes an biologischer Vielfalt in diesem Sektor dazu führt, dass die Stabilität einzelner Institute oder die Finanzstabilität insgesamt gefährdet sind. Die zuständigen Behörden sollten auch überwachen und befugt sein einzugreifen, wenn es Risiken aufgrund der Trends beim Übergang im Zusammenhang mit den einschlägigen regulatorischen Zielen der Union und der Mitgliedstaaten in Bezug auf ESG-Faktoren, z. B. gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Mitteilung der Kommission vom 14. Juli 2021 mit dem Titel „‚Fit für 55‘: auf dem Weg zur Klimaneutralität — Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030“ (im Folgenden „Paket ‚Fit für 55‘“) und dem am 19. Dezember 2022 von der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens für biologische Vielfalt der Vereinten Nationen beschlossenen Globalen Rahmen von Kunming und Montreal für die biologische Vielfalt, sowie — falls für international tätige Institute relevant — den rechtlichen und regulatorischen Zielen von Drittländern gibt, die zu Risiken für ihre Geschäftsmodelle und -strategien oder für die Finanzstabilität führen. Die zuständigen Behörden sollten auch befugt sein, Ziele und Maßnahmen der Aufsichtspläne von Instituten zu verstärken, wenn diese als unzureichend angesehen werden, um die ESG-Risiken kurz-, mittel- und langfristig anzugehen, und in dieser Hinsicht wesentliche Risiken für ihre Solvabilität darstellen könnten. Klimarisiken und generell Umweltrisiken sollten zusammen mit sozialen Risiken und Unternehmensführungsrisiken innerhalb einer einzigen Risikokategorie betrachtet werden, um eine umfassende und koordinierte Integration dieser Faktoren zu ermöglichen, die häufig miteinander verknüpft sind. Die ESG-Faktoren stehen für die drei wichtigsten Säulen der Nachhaltigkeit, und ESG-Risiken sind deshalb eng mit dem Konzept der Nachhaltigkeit verbunden.
Die zuständigen Behörden bewerten und überwachen die Entwicklung der Verfahren der Institute in Bezug auf ihre ESG-Strategien und das Risikomanagement,…
Der Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Kreislaufwirtschaft erreicht völlig neue Dimensionen und wird erhebliche Auswirkungen auf das Finanzsystem…
Als wichtige Geldgeber für Unternehmen und Haushalte in der Union spielen Institute eine maßgebliche Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in…
Um die in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 dargelegten Umwelt- und Klimaziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen und einen Beitrag…
Um eine angemessene Widerstandsfähigkeit gegenüber den negativen Auswirkungen von ESG-Faktoren zu erhalten, müssen in der Union niedergelassene Institute in der…
Da der Übergang der Unionswirtschaft zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell Fahrt aufnimmt, gewinnen Nachhaltigkeitsrisiken an Bedeutung und bedürfen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.