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Aufseher sollten, unabhängig von ihrer Art oder ihrem jeweiligen Status, zusammenarbeiten und vertrauliche Informationen austauschen können. Zu diesem Zweck sollten sie über eine angemessene Rechtsgrundlage für den Austausch vertraulicher Informationen und für die Zusammenarbeit verfügen. Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit sonstigen Behörden, die gemäß anderen Rechtsakten der Union für die Beaufsichtigung oder Überwachung von Verpflichteten zuständig sind, sollten nicht aufgrund von Rechtsunsicherheit, die sich infolge eines Mangels an expliziten Bestimmungen in diesem Bereich ergeben könnte, ungewollt behindert werden. Die Klärung des Rechtsrahmens ist umso wichtiger, wenn man bedenkt, dass die Aufsicht in einer Reihe von Fällen anderen als Aufsehern zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie etwa der Europäischen Zentralbank (EZB), anvertraut wurde.
Die Mitgliedstaaten können die Offenlegung bestimmter Informationen gegenüber anderen nationalen Behörden, die aufgrund Gesetzes für die Beaufsichtigung von…
Informationen, die sich im Besitz von Aufsehern befinden, könnten für die Ausübung von Tätigkeiten anderer zuständiger Behörden von zentraler Bedeutung sein. Um…
Die Behörden, die für die Überwachung der Einhaltung der Richtlinie durch die Verpflichteten zuständig sind, sollten ungeachtet ihrer Art oder ihres Status zur…
Aufsichtsrechtliche Informationen in Bezug auf Kredit- und Finanzinstitute, wie Informationen in Bezug auf die Eignung und Zuverlässigkeit von Direktoren und…
Auf Anfrage sollte die EBA den zuständigen Behörden bei der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen Unterstützung leisten. Außerdem sollte sich die EBA eng mit den…
Die Behörde sollte Kooperationsbeziehungen zu den einschlägigen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, einschließlich Europol, Eurojust, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.