Erwägungsgrund 16 32015L0849RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Der zeitnahe Zugang zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer sollte so gewährleistet werden, dass nicht die Gefahr besteht, dass die betreffende…
Erwägungsgrund 124 32024R1624VERORDNUNG (EU) 2024/1624 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (Text von Bedeutung für den EWR)
Um sicherzustellen, dass Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer auf dem neusten Stand sind, sollte die juristische Person diese Informationen unmittelbar nach…
Erwägungsgrund 35 32024L1640Um faire Wettbewerbsbedingungen unter den verschiedenen Arten von Rechtsformen zu gewährleisten, sollten Trustees ebenfalls verpflichtet sein, Angaben zum…
Erwägungsgrund 26 32026L0799RICHTLINIE (EU) 2026/799 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. März 2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie (EU) 2024/1640 stellt sicher, dass Personen mit berechtigtem Interesse im Einklang mit den Datenschutzvorschriften Zugang zu den Angaben zum…
Erwägungsgrund 128 32024R1624VERORDNUNG (EU) 2024/1624 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist notwendig, für die verschiedenen Rechtsformen gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen und den Missbrauch von Express-Trusts und…
Erwägungsgrund 17 32015L0849RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Um faire Wettbewerbsbedingungen unter den verschiedenen Arten von Rechtsformen zu gewährleisten, sollten Trustees ebenfalls verpflichtet sein, Angaben zum…