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Wenn die Versorger nicht sicherstellen, dass ihr Stromportfolio ausreichend abgesichert ist, können Änderungen der Großhandelsstrompreise für sie ein finanzielles Risiko bedeuten und dazu führen, dass sie ausfallen und die Kosten auf die Verbraucher und andere Netznutzer weitergegeben werden. Daher sollten die Versorger für eine angemessene Absicherung sorgen, wenn sie Elektrizitätsversorgungsverträge mit fester Laufzeit und Festpreis anbieten. Eine geeignete Absicherungsstrategie sollte dem Zugang der Versorger zu ihrer eigenen Erzeugung und ihrer Kapitalisierung sowie ihrer Abhängigkeit von Veränderungen der Großhandelsmarktpreise, der Größe des Versorgers oder der Marktstruktur Rechnung tragen. Das Vorhandensein geeigneter Absicherungsstrategien kann durch allgemeine Vorschriften gewährleistet werden, die überwacht werden, ohne dass eine spezifische Überprüfung der Positionen oder Strategien einzelner Versorger vorgenommen wird. Stresstests und Berichterstattungsanforderungen für Versorger könnten Instrumente zur Beurteilung der Absicherungsstrategien von Versorgern sein.
über angemessene Absicherungsstrategien verfügen und diese umsetzen, um das Risiko von Änderungen des Stromangebots auf Großhandelsebene für die wirtschaftliche…
Jeder Stromlieferant, der Haushaltskunden mit Elektrizität beliefert, muss zur Gewährleistung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit über angemessene…
Folgender Artikel wird eingefügt: Risikomanagement des Versorgers (1) Die Regulierungsbehörde oder, sofern ein Mitgliedstaat zu diesem Zweck eine andere…
Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Energieangebote und der unterschiedlichen Vermarktungspraktiken ist es für die Verbraucher häufig schwierig, die…
Die Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, den Versorger zu wählen, der ihnen den Preis und die Dienstleistung anbietet, die ihren Bedürfnissen am besten…
Einzelhandelsverträge, in denen die Lieferung von Strom oder Erdgas an die Endverbraucher geregelt ist, sind nicht in gleicher Weise Marktmanipulationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.