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In Zeiten von Strompreiskrisen und außergewöhnlich starken Preisanstiegen sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit den Artikeln 107 und 108 AEUV Unterstützung für zusätzliche Stromkosten von industriellen Kunden leisten können.
Die Mitgliedstaaten bieten, sofern sie dazu technisch in der Lage sind, einander Unterstützung in Form von regionalen oder bilateralen Maßnahmen an, die gemäß…
Im Falle einer Stromversorgungskrise sollten die Mitgliedstaaten solidarisch zusammenarbeiten. Zusätzlich zu dieser allgemeinen Regel sollten geeignete…
Im Falle einer Stromversorgungskrise sollte Unterstützung auch dann geleistet werden, wenn die Mitgliedstaaten noch keine abgestimmten Maßnahmen und…
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die direkten Preisstützungssysteme oder die gleichwertigen Systeme mit denselben Auswirkungen…
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/1369, in denen besondere nationale Gegebenheiten im Fall einer verpflichtenden Nachfragesenkung bei einem Unionsalarm…
Gemäß Artikel 122 Absatz 1 AEUV kann der Rat auf Vorschlag der Kommission und im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.