RICHTLINIE (EU) 2024/1712 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer
Staatenlose sind einem höheren Risiko ausgesetzt, Opfer von Menschenhandel zu werden. Bei der Anwendung dieser Richtlinie ist es wichtig, besonderes Augenmerk auf diese schutzbedürftige Gruppe zu legen.
Erwägungsgrund 22 32024L1712
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