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Die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist das wichtigste Rechtsinstrument der Union zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer. Mit der genannten Richtlinie wurde ein umfassender Rahmen für die Bekämpfung des Menschenhandels geschaffen, indem Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Strafen festgelegt wurden. Des Weiteren beinhaltet die Richtlinie Bestimmungen zur Stärkung der Prävention des Menschenhandels, der Unterstützung und des Schutzes der Opfer unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive und der Interessen von Menschen mit Behinderung und von Kindern sowie eines auf die Opfer ausgerichteten Ansatzes.
Die vorliegende Richtlinie sollte genau auf die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung…
Mit der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Definition des Menschenhandels, einschließlich Zwangsarbeit und erzwungener…
In ihrer Mitteilung vom 14. April 2021 über die Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021–2025 legte die Kommission im Rahmen eines…
Ziele, Prioritäten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels für alle Formen der Ausbeutung, einschließlich spezifischer Maßnahmen für Opfer im…
Der bestehende Rechtsrahmen der Richtlinie 2011/36/EU umfasst im Rahmen der Definition von Menschenhandel bereits Straftaten, die unter Verwendung von…
Diese Richtlinie sieht ein integriertes, ganzheitliches und menschenrechtsbasiertes Vorgehen bei der Bekämpfung des Menschenhandels vor, und bei der Umsetzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.