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Aufgrund der größeren Anzahl von Personen oder Organisationen, die zur Einreichung einer Beschwerde berechtigt sind, und des breiteren Spektrums an Beschwerdegegenständen sollte das Beschwerdeverfahren im Rahmen dieser Richtlinie rechtlich als ein gesonderter Mechanismus gegenüber dem Verfahren für interne Meldungen verstanden werden, das die Unternehmen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet haben. Kann ein Verstoß gegen das Unionsrecht oder das nationale Recht, der in den sachlichen Anwendungsbereich jener Richtlinie fällt, als negative Auswirkungen betrachtet werden und handelt es sich bei dem Hinweisgeber um einen Beschäftigten eines Unternehmens, der unmittelbar von den negativen Auswirkungen betroffen ist, so könnte diese Person beide Verfahren — also das Beschwerdeverfahren gemäß der vorliegenden Richtlinie und ein Verfahren für interne Meldungen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 — in Anspruch nehmen. Ist eine der oben genannten Bedingungen jedoch nicht erfüllt, so sollte die Person nur eines der Verfahren in Anspruch nehmen können.
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung, die Verordnung (EU) 2023/1113…
Hinweisgeber können den zuständigen Behörden neue Erkenntnisse liefern und ihnen so bei der Aufdeckung von Verstößen gegen diese Verordnung und beim Ergreifen…
Die Mitgliedstaaten können entscheiden, dass Meldungen von ausschließlich den Hinweisgeber beeinträchtigenden zwischenmenschlichen Beschwerden, das heißt…
Hinweisgeber können den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten neue Informationen zur Kenntnis bringen, die diesen bei der Aufdeckung von Verstößen gegen…
Die Mitgliedstaaten sollten nationale Bestimmungen für nicht unter diese Richtlinie fallende Verfahren beibehalten oder einführen können, wie interne…
Einzelpersonen oder Einrichtungen sollten die Möglichkeit haben, bei den zuständigen Behörden Beschwerden einzulegen, um sie über Umstände zu unterrichten, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.