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Anhang VI der Richtlinie 2010/75/EU wird wie folgt geändert: Teil 6 Nummer 1.2 erhält folgende Fassung: „1.2. Die Probenahme und Analyse aller Schadstoffe, einschließlich Dioxinen und Furanen, sowie die Qualitätssicherung von automatisierten Messsystemen und die Referenzmessverfahren zur Kalibrierung dieser Systeme werden nach CEN-Normen durchgeführt. Sind keine CEN-Normen verfügbar, so werden ISO-Normen, nationale Normen oder andere internationale Normen angewandt, die sicherstellen, dass Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität bereitgestellt werden. Dies gilt auch für das Qualitätssicherungssystem des Labors, das die Probenahme und Analyse durchführt. Die automatisierten Messsysteme sind mindestens einmal jährlich durch Parallelmessungen unter Verwendung der Referenzmethoden einer Kontrolle zu unterziehen.“
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Probenahme und Analyse aller Schadstoffe sowie die Qualitätssicherung von automatischen Messsystemen und die…
In Anhang VI Abschnitt A der Richtlinie 2008/50/EG ist die Referenzmethode für die Messung bestimmter Schadstoffe festgelegt, die angepasst werden muss, um die…
Die Anhänge I, II, IV und V der Richtlinie 98/70/EG werden wie folgt geändert: 1. Anhang I erhält folgende Fassung: a) Fußnote 1 erhält folgende Fassung: „(1)…
Diese Analysemethoden beziehen sich auf bestimmte durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) festgesetzte Normen. Da das CEN diese Normen aufgrund des…
Diese Analysemethoden beziehen sich auf bestimmte durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) festgesetzte Normen. Da das CEN diese Normen aufgrund des…
In Anhang V zur Richtlinie 2000/60/EG erhält Randnummer 1.3.6 folgende Fassung: „1.3.6. Normen für die Überwachung der Qualitätskomponenten Die zur Überwachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.