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Hinsichtlich der Kriterien für die Beurteilung, ob die bei der Vergasung oder Pyrolyse von Abfällen gewonnenen Gase oder Flüssigkeiten vor ihrer Verbrennung so weit gereinigt sind, dass sie nicht mehr als Abfall gelten, besteht weiter Klärungsbedarf.
Dieses Kapitel gilt für Abfallverbrennungsanlagen und Abfallmitverbrennungsanlagen, die feste oder flüssige Abfälle verbrennen oder mitverbrennen. Dieses…
Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Abfälle, die ein Recyclingverfahren oder ein anderes Verwertungsverfahren durchlaufen…
In Artikel 42 Absatz 1 erhält der Unterabsatz 2 folgende Fassung: „Dieses Kapitel gilt nicht für Vergasungs- oder Pyrolyseanlagen, wenn die Gase oder…
Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Bruchglas nicht mehr als Abfall anzusehen ist, sollten sicherstellen, dass Bruchglas aus einem…
Die unterschiedlichen Aspekte der Abfalldefinition sollten nicht verwechselt werden; erforderlichenfalls sollten geeignete Verfahren zum einen auf…
Wenn Verpackungsabfallmaterialien aufgrund einer Vorbereitungshandlung vor der eigentlichen Wiederaufbereitung nicht länger als Abfälle anzusehen sind, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.