§ 28k Abs. 2 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Betreiber von Wasserstoffnetzen, die neben dem Betrieb von Wasserstoffnetzen weitere Tätigkeiten ausüben, haben zur Vermeidung von Diskriminierung und…
§ 28r Abs. 8 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Sofern Wasserstoff-Kernnetzbetreiber neben dem Wasserstoff-Kernnetz weitere Wasserstoffnetze betreiben, sind sie verpflichtet, für das Wasserstoff-Kernnetz eine…
Art. 5 Abs. 1 32024R1789VERORDNUNG (EU) 2024/1789 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Erbringt ein Fernleitungs- oder Verteilernetzbetreiber oder ein Wasserstoffnetzbetreiber regulierte Dienstleistungen für Erdgas, Wasserstoff oder Strom, hält er…
Art. 60 Abs. 1 32024L1788Entflechtung der Fernleitungsnetze und der Fernleitungsnetzbetreiber
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass
§ 28m Abs. 1 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Betreiber von Wasserstoffnetzen sind zur Gewährleistung von Transparenz sowie diskriminierungsfreier Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs verpflichtet.…