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Die vorliegende Richtlinie respektiert die grundlegenden Rechte und beachtet die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) verankerten Grundsätze. Daher sollte diese Richtlinie im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen ausgelegt und angewendet werden, insbesondere mit dem in Artikel 8 der Charta garantierten Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgt.
Diese Richtlinie wahrt die Grundrechte und beachtet die Grundsätze, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, insbesondere in…
Bei der Anwendung dieser Richtlinie sollten die Rechtsvorschriften der Union zum Datenschutz eingehalten sowie das Recht auf Schutz des Privatlebens und…
Die Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden,…
Die Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Rahmen dieser Richtlinie unterliegt der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.