Erwägungsgrund 8 32024L2810
Um es Gesellschaften zu ermöglichen, die Zulassung zum Handel an einem MTF zu beantragen, ohne dass ihre kontrollierenden Aktionäre Kontrolle abgeben müssten, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vorsehen, dass die Gesellschaften Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien einführen oder ändern können, um die Zulassung zum Handel an einem MTF zu beantragen. Diese Möglichkeit sollte nicht an die Bedingung geknüpft werden, dass erweiterte wirtschaftliche Rechte für Aktien gewährt werden, die keine Mehrstimmrechtsaktien sind.