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Jeder kontrollverstärkende Mechanismus, der eine Hebelwirkung der Stimmrechte bewirkt und keine Struktur mit Mehrstimmrechtsaktien ist, etwa stimmrechtslose Aktien und Aktien mit einem Vetorecht bei bestimmten Entscheidungen, sollte nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Dieser Artikel gilt nicht für die Stimmrechte aus Aktien, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der…
Unberücksichtigt bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils bleiben Stimmrechte aus Aktien, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 zu Stabilisierungszwecken…
Es ist auch von Bedeutung, dass die erweiterten Stimmrechte, die mit in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden Mehrstimmrechtsaktien verbunden sind,…
Eine Struktur mit Mehrstimmrechtsaktien ist eine Form von kontrollverstärkendem Mechanismus, der es kontrollierenden Aktionären ermöglichen kann, die…
Mit dieser Richtlinie werden gemeinsame Vorschriften für Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften festgelegt, die die Zulassung ihrer Aktien zum…
Ferner gilt dieser Artikel entsprechend, wenn eine Gesellschaft, deren Aktien nicht bereits zum Handel an einem geregelten Markt oder an einem MTF zugelassen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.