Erwägungsgrund 5 32024L2823
In seinen Schlussfolgerungen vom 10. November 2020 zur Politik des geistigen Eigentums und zur Überarbeitung des Systems gewerblicher Muster und Modelle in der Union forderte der Rat die Kommission auf, Vorschläge für die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 und der Richtlinie 98/71/EG zu unterbreiten. Die Überarbeitung wurde aufgrund der Notwendigkeit gefordert, die Systeme gewerblicher Muster und Modelle zu modernisieren und den Designschutz für einzelne Entwerfer und Unternehmen — insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) — attraktiver zu gestalten. Um diese Überarbeitung wurde insbesondere ersucht, um Änderungen anzugehen und zu prüfen, die darauf abzielen, das Zusammenspiel zwischen den Unions-, nationalen und regionalen Designschutzsystemen zu unterstützen und zu stärken und weitere Anstrengungen zur Verringerung von Unterschieden innerhalb des Designschutzsystems in der Union zu unternehmen.