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Auf der Grundlage der endgültigen Ergebnisse der Bewertung kündigte die Kommission in ihrer Mitteilung vom 25. November 2020 mit dem Titel „Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen — Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU“ an, dass sie im Anschluss an die erfolgreiche Reform des Markenrechts der Union die Rechtsvorschriften der Union zum Designschutz im Hinblick darauf, das System zu vereinfachen und es besser zugänglich und effizienter zu machen sowie den Regelungsrahmen angesichts der Entwicklungen bei neuen Technologien auf dem Mark zu aktualisieren, überarbeiten werde.
In ihrer Mitteilung vom 25. November 2020„Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen – Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und…
In ihrer Mitteilung vom 25. November 2020 mit dem Titel „Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen — Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von…
In seiner Entschließung vom 11. November 2021 zu einem Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung der Erholung und Resilienz der EU begrüßte das…
Die Kommission kam in ihrer Mitteilung vom 24. Mai 2011„Ein Binnenmarkt für die Rechte des geistigen Eigentums“ zu dem Schluss, dass das europäische…
In seinen Schlussfolgerungen vom 10. November 2020 zur Politik des geistigen Eigentums und zur Überarbeitung des Systems gewerblicher Muster und Modelle in der…
Am 6. Mai 2015 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ an, in der sie eine Überarbeitung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.