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Um einen gut funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten und gegebenenfalls die Begründung, die Verwaltung und den Schutz von Designs in der Union zum Nutzen des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Union, insbesondere der KMU, zu erleichtern und gleichzeitig den Interessen der Verbraucher gebührend Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, die mit der Richtlinie 98/71/EG erreichte Angleichung der Rechtsvorschriften auf andere Aspekte des materiellen Rechts zu Designs auszuweiten, das für Designs, die durch Eintragung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 geschützt sind, gilt.
Im Interesse eines gut funktionierenden Binnenmarkts sowie eines einfacheren Erwerbs und Schutzes von Marken in der Union zur Förderung des Wachstums und der…
Der Designschutz gemäß den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten existiert neben dem auf Unionsebene bestehenden Designschutz der Europäischen Union…
Um den Zugang zum Designschutz zu verbessern und zu vereinfachen und um die Rechtssicherheit und Berechenbarkeit zu erhöhen, sollte das Verfahren für die…
Durch die Richtlinie 98/71/EG wurden zentrale Bestimmungen des materiellen Rechts der Mitgliedstaaten zu Designs angeglichen, von denen man bei Erlass der…
In seinen Schlussfolgerungen vom 10. November 2020 zur Politik des geistigen Eigentums und zur Überarbeitung des Systems gewerblicher Muster und Modelle in der…
In seiner Entschließung vom 11. November 2021 zu einem Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung der Erholung und Resilienz der EU begrüßte das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.