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Die vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission am 17. November 2017 in Göteborg gemeinsam proklamierte Europäische Säule sozialer Rechte (im Folgenden „Säule“) sieht in Grundsatz Nr. 3 vor, dass jede Person, unabhängig unter anderem von einer Behinderung, in Bezug auf Beschäftigung, sozialen Schutz, Bildung und Zugang zu öffentlich verfügbaren Gütern und Dienstleistungen das Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit hat und dass die Chancengleichheit unterrepräsentierter Gruppen gefördert werden muss. Darüber hinaus wird in Grundsatz Nr. 17 der Säule anerkannt, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf Einkommensbeihilfen, die ein würdevolles Leben sicherstellen, Dienstleistungen, die ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, und ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Arbeitsumfeld haben.
In Grundsatz Nr. 5 der am 17. November 2017 in Göteborg proklamierten europäischen Säule sozialer Rechte (im Folgenden „Säule“) ist festgelegt, dass…
Mit der Europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 in Göteborg proklamiert wurde, wurde eine Reihe von Grundsätzen festgelegt, die als…
Mit der europäischen Säule sozialer Rechte werden 20 zentrale Grundsätze und Rechte zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und…
Für alle Tätigkeiten im Rahmen des EU-Talentpools sollten insbesondere die Rechte auf faire und gleiche Behandlung in Bezug auf Arbeitsbedingungen,…
Mit der Europäischen Säule sozialer Rechte werden 20 zentrale Grundsätze und Rechte zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und…
Im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte gehört die Energieversorgung zu den essenziellen Dienstleistungen, zu denen jede Person Zugang haben muss, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.