Erwägungsgrund 12 32024L2853
In dem Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden allgemeine Grundsätze und Musterbestimmungen festgelegt, die in allen sektorspezifischen Produktvorschriften angewandt werden sollen. Um die Übereinstimmung mit diesem Beschluss zu gewährleisten, sollten einige Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie, insbesondere die Begriffsbestimmungen, daran angepasst werden.