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Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, muss sichergestellt werden, dass der Wettbewerb nicht verfälscht und der Warenverkehr nicht behindert wird. Die Richtlinie 85/374/EWG des Rates enthält gemeinsame Vorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte mit dem Ziel, Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zu beseitigen, die den Wettbewerb verfälschen und den Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigen können. Eine stärkere Harmonisierung der in der genannten Richtlinie festgelegten gemeinsamen Vorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte würde weiter zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen und gleichzeitig einen besseren Schutz der Gesundheit und des Eigentums von Verbrauchern und anderen natürlichen Personen zur Folge haben.
Mit dieser Richtlinie werden gemeinsame Vorschriften über die Haftung von Wirtschaftsakteuren für Schäden, die natürlichen Personen durch fehlerhafte Produkte…
Die Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für…
Es liegt im Interesse des Herstellers und des Einführers, sichere pyrotechnische Gegenstände zu liefern, um die Kosten für die Haftung für fehlerhafte Produkte…
Die Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für…
Um diese Ziele zu erreichen und insbesondere die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und den Wettbewerb zwischen Reparaturbetrieben für von…
Da natürliche oder juristische Personen bei Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden, Anspruch auf Schadensersatz gemäß dem geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.