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In Bezug auf Geschäftsgeheimnisse im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/943 sollten die nationalen Gerichte befugt sein, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im Laufe des Verfahrens und nach dessen Abschluss zu gewährleisten und gleichzeitig ein faires und verhältnismäßiges Gleichgewicht zwischen den Interessen des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses an der Geheimhaltung und den Interessen der geschädigten Person zu erreichen. Solche Maßnahmen sollten zumindest Maßnahmen umfassen, um den Zugang zu Dokumenten, die Geschäftsgeheimnisse oder mutmaßliche Geschäftsgeheimnisse enthalten, und den Zugang zu Anhörungen auf eine begrenzte Zahl von Personen zu beschränken oder den Zugang zu ausschließlich unkenntlich gemachten Dokumenten oder Mitschriften von Anhörungen zu ermöglichen. Bei der Entscheidung über solche Maßnahmen ist es angemessen, dass die nationalen Gerichte die Notwendigkeit, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren zu gewährleisten, die legitimen Interessen der Parteien und etwaiger Dritter sowie den möglichen Schaden, der einer der Streitparteien oder etwaigen Dritten durch die Gewährung oder Ablehnung dieser Maßnahmen entstehen kann, berücksichtigen.
Bei der Entscheidung über die Maßnahmen gemäß Absatz 2 und der Beurteilung ihrer Verhältnismäßigkeit berücksichtigen die zuständigen Gerichte die Notwendigkeit,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Gerichte, wenn ein Beklagter verpflichtet wird, Informationen offenzulegen, bei denen es sich um ein…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen darauf…
Die Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften, die gewährleisten sollen, dass ein ausreichender und kohärenter…
Angesichts der Möglichkeit, dass die Vertraulichkeit eines Geschäftsgeheimnisses im Verlauf von Gerichtsverfahren nicht gewahrt bleibt, schrecken die…
Im Interesse der Rechtssicherheit und angesichts der Tatsache, dass von rechtmäßigen Inhabern von Geschäftsgeheimnissen erwartet wird, dass sie in Bezug auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.