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„ANHANG XII FUNKTIONEN DER ÜBERPRÜFUNGSDATENBANK (gemäß Artikel 24 Absatz 1) 1. Die Überprüfungsdatenbank umfasst mindestens die folgenden Funktionen: — Aufnahme von Überprüfungsdaten der Mitgliedstaaten und aller anderen Unterzeichnerstaaten der Pariser Vereinbarung; — Bereitstellung von Daten über das Risikoprofil von Schiffen und über Schiffe, die zur Überprüfung anstehen; — Berechnung der Überprüfungspflicht eines jeden Mitgliedstaats; — Bereitstellung der Listen von Flaggenstaaten mit hoher Leistung, mit mittlerer Leistung und mit niedriger Leistung nach Artikel 16 Absatz 1; — Bereitstellung von Daten über die Leistung von Unternehmen; — Angabe der Punkte in Risikobereichen, die bei jeder Überprüfung zu kontrollieren sind. 2. Die Überprüfungsdatenbank muss so gestaltet sein, dass sie an künftige Entwicklungen angepasst und über Schnittstellen mit anderen Datenbanken der Union für die Sicherheit im Seeverkehr, einschließlich SafeSeaNet, die Daten über tatsächliche Anlaufbewegungen von Schiffen in Häfen von Mitgliedstaaten enthalten, und gegebenenfalls mit einschlägigen nationalen Informationssystemen verbunden werden kann. 3. Ein Deeplink von der Überprüfungsdatenbank zum Informationssystem Equasis wird bereitgestellt. Die Mitgliedstaaten fordern dazu auf, dass die über Equasis zugänglichen öffentlichen und privaten Datenbanken über Schiffsüberprüfungen von den Besichtigern konsultiert werden.“
Die Kommission entwickelt, unterhält und aktualisiert eine Überprüfungsdatenbank, an die alle Mitgliedstaaten angebunden sind und die alle Informationen…
Die Agentur unterstützt die Kommission bei der Entwicklung, Unterhaltung und Aktualisierung der Überprüfungsdatenbank gemäß Artikel 24 der Richtlinie 2009/16/EG…
(gemäß Artikel 24 Absatz 1) 1. Die Überprüfungsdatenbank umfasst mindestens die folgenden Funktionen: — Aufnahme von Überprüfungsdaten der Mitgliedstaaten und…
Die Kommission entwickelt, unterhält und aktualisiert die Überprüfungsdatenbank, wobei sie sich auf das Fachwissen und die Erfahrung im Rahmen der Pariser…
Die Kommission sollte die Überprüfungsdatenbank in enger Abstimmung mit der Pariser Vereinbarung verwalten und aktualisieren. In die Überprüfungsdatenbank…
Die wiederkehrenden und zusätzlichen Überprüfungen sollten eine Prüfung zuvor festgelegter, je nach Schiffstyp, Art der Überprüfung und Erkenntnissen früherer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.