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Die Präsentation von Anforderungen, die für alle Produkte in der entsprechenden Produktkategorie, einschließlich eingeführter Produkte, nach Unionsrecht gesetzlich vorgeschrieben sind, als Besonderheit des Angebots des Gewerbetreibenden, sollte in Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG unter allen Umständen verboten und daher in die Liste in diesem Anhang aufgenommen werden. Das Verbot sollte zum Beispiel gelten, wenn ein Gewerbetreibender damit werben, dass ein bestimmtes Produkt einen bestimmten chemischen Stoff nicht enthält, wenn dieser Stoff bereits für alle Produkte innerhalb dieser Produktkategorie in der Union gesetzlich verboten ist. Andererseits sollte das Verbot nicht für Geschäftspraktiken gelten, im Rahmen derer die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch Gewerbetreibenden oder die Produkte beworben wird, die nur für einige Produkte gelten, jedoch nicht für andere konkurrierende Produkte in derselben Kategorie auf dem Unionsmarkt, beispielsweise Produkte mit Ursprung außerhalb der Union. Es könnte vorkommen, dass bestimmte Produkte auf dem Markt bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen müssen, während andere Produkte derselben Produktkategorie diese Anforderungen nicht erfüllen müssen. So dürften beispielsweise für Fischereierzeugnisse, die im Einklang mit dem Unionsrecht nachhaltig produziert wurden, die Nachhaltigkeitsmerkmale derjenigen Produkte beworben werden, die den Anforderungen des Unionsrechts entsprechen, sofern Fischereierzeugnisse aus Drittstaaten, die auf dem Unionsmarkt angeboten werden, diese Anforderungen des Unionsrechts nicht erfüllen müssen.
Unbeschadet der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 können Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur gemäß Anhang I Buchstaben a, b, c und e der vorliegenden…
Eine weitere irreführende Geschäftspraktik, die unter allen Umständen verboten werden und deshalb in die Liste in Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG aufgenommen…
Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG wird wie folgt geändert: (1) Folgende Nummer wird eingefügt: „2a. Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem…
Eine weitere Praktik, die nach Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG verboten werden sollte, ist die falsche Behauptung, dass eine Ware in Bezug auf die…
Um den unterschiedlichen Gegebenheiten in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie der Union Rechnung zu tragen, wird in der Union zwischen…
Zum Management von Futtermittelsicherheitsrisiken sollte das Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen zum Zweck der Tierernährung derzeit gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.