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Softwareaktualisierungen, bei denen es sich um Sicherheitsaktualisierungen handelt, sind für die sichere Nutzung des Produkts erforderlich, während das bei Aktualisierungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale nicht der Fall ist. Daher sollte es mit der Richtlinie 2005/29/EG verboten werden, eine Softwareaktualisierung als für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich darzustellen, wenn die Aktualisierung nur der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.
‚Softwareaktualisierung‘ eine Aktualisierung, einschließlich einer Sicherheitsaktualisierung, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit von Waren mit digitalen…
„Softwareaktualisierung“ eine kostenfreie Aktualisierung, einschließlich einer Sicherheitsaktualisierung, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit von Waren mit…
‚Softwareaktualisierung‘ eine Aktualisierung, einschließlich einer Sicherheitsaktualisierung, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit von Waren mit digitalen…
Es sollte gemäß Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG auch verboten sein, Verbrauchern Informationen darüber zurückzuhalten, dass sich eine Softwareaktualisierung…
‚Softwareaktualisierung‘ eine kostenfreie Aktualisierung, einschließlich einer Sicherheitsaktualisierung, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit von Waren mit…
Wie bei physischen Reparaturen oder Änderungen sollte ein Produkt mit digitalen Elementen als durch eine Softwareänderung wesentlich geändert gelten, wenn die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.