Erwägungsgrund 8 32009L0044RICHTLINIE 2009/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 98/26/EG und 2002/47/EG sollten deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 29 32022L0431RICHTLINIE(EU) 2022/431 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2022 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit
Die Richtlinie 2004/37/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 37 32017L2398RICHTLINIE (EU) 2017/2398 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2004/37/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 30 32019L0130RICHTLINIE (EU) 2019/130 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Januar 2019 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2004/37/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32013R1336Die Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 33 32019L0983RICHTLINIE (EU) 2019/ 983 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2004/37/EG sollte daher entsprechend geändert werden —