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Um die kohärente Harmonisierung der aufsichtlichen Berichtspflichten sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, mittels delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV im Einklang mit den Artikeln 10 bis 14 und Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 technische Regulierungsstandards anzunehmen, um den Inhalt, die Formulare und die Verfahren zur Standardisierung der aufsichtlichen Berichterstattung durch Verwaltungsgesellschaften sowie die Häufigkeit und den Zeitplan für die Berichterstattung festzulegen. Was die zu Übertragungsvereinbarungen zu meldenden Informationen betrifft, so sollten sich die technischen Regulierungsstandards darauf beschränken, das angemessene Maß an Standardisierung der zu meldenden Informationen festzulegen. Diese technischen Regulierungsstandards sollten auf der Grundlage eines von der ESMA ausgearbeiteten Entwurfs angenommen werden. Durch diese technischen Regulierungsstandards sollten keine Elemente hinzugefügt werden, die in der Richtlinie 2009/65/EG nicht vorgesehen sind.
Um die kohärente Harmonisierung der aufsichtlichen Berichtspflichten sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, mittels delegierter…
Die ESMA sollte mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards beauftragt werden, in denen näher festgelegt wird, nach welchen Kriterien…
Zur Vereinheitlichung der aufsichtlichen Berichterstattung sollte die Kommission die Befugnis erhalten, von der ESMA entwickelte technische…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Regulierungsstandards anzunehmen, die von der ESMA ausgearbeitet wurden und Folgendes regeln:…
Technische Standards sollten eine kohärente Harmonisierung der Anforderungen an die Bereitstellung von als Referenzwerte verwendeten Indizes und den Beitrag zu…
Die Kommission sollte den Entwurf der von der ESMA ausgearbeiteten technischen Regulierungsstandards annehmen, die sich mit folgenden Themen befassen: Inhalt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.