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In einigen Mitgliedstaaten gelten nationale Rechtsvorschriften oder Branchenstandards in Bezug auf den Grad der Unabhängigkeit eines oder mehrerer Mitglieder des Leitungsgremiums eines AIFM, einer OGAW-Verwaltungsgesellschaft oder einer Investmentgesellschaft. AIFM, die an Kleinanleger vertriebene AIF verwalten, sowie OGAW-Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften sollten dazu angehalten werden, mindestens einen unabhängigen oder nicht geschäftsführenden Direktor als Mitglied ihres Leitungsgremiums zu bestellen, wenn dies nach nationalem Recht oder den Branchenstandards des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM, der OGAW-Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft möglich ist, um die Interessen der AIF und OGAW sowie der Anleger der von dem AIFM verwalteten AIF oder des OGAW zu schützen. Bei dieser Bestellung muss der AIFM, die OGAW-Verwaltungsgesellschaft oder die Investmentgesellschaft sicherstellen, dass der Direktor charakterlich und in seinem Urteil unabhängig ist und über ausreichende Sachkenntnis und Erfahrung verfügt, um beurteilen zu können, ob der AIFM, die OGAW-Verwaltungsgesellschaft oder die Investmentgesellschaft den AIF oder OGAW im besten Interesse der Anleger verwaltet.
Diese Richtlinie enthält keine Regelung für AIF. Die Regelung für AIF und ihre Beaufsichtigung sollten daher weiterhin auf nationaler Ebene erfolgen. Es wäre…
Die jüngsten Schwierigkeiten auf den Finanzmärkten haben gezeigt, dass viele Anlagestrategien der AIFM für Anleger, andere Marktteilnehmer und Märkte mit…
Die Verwaltung von AIF sollte mindestens die Erbringung von Dienstleistungen zur Anlageverwaltung beinhalten. Ein einzelner AIFM, der gemäß dieser Richtlinie…
Organismen für gemeinsame Anlagen können in der Union als OGAW, für deren Verwaltung eine nach der Richtlinie 2009/65/EG zugelassene…
Je nach ihrer Rechtsform sollte AIF die Möglichkeit offenstehen, entweder extern oder intern verwaltet zu werden. AIF sollten dann als intern verwaltet gelten,…
die Angemessenheit und die Auswirkungen auf den Anlegerschutz durch die Bestellung von mindestens einem nicht geschäftsführenden oder unabhängigen Mitglied des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.