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Die Vorschriften zum Führerschein sind wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Verkehrspolitik, tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und erleichtern die Freizügigkeit der Personen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, niederlassen. Angesichts der Bedeutung der individuellen Verkehrsmittel fördert und erleichtert der Besitz eines vom Aufnahmemitgliedstaat ordnungsgemäß anerkannten Führerscheins die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit der Personen. Desgleichen wirkt sich jede rechtswidrige Erlangung eines solchen Dokuments bzw. der Fahrerlaubnis oder der Verlust eines rechtmäßig erworbenen Führerscheins durch rechtswidrige Verhaltensweisen nicht nur auf den Mitgliedstaat aus, in dem die Verstöße begangen wurden, sondern auch auf die Straßenverkehrssicherheit in der gesamten Union.
Die Regelungen zum Führerschein sind wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Verkehrspolitik, tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und erleichtern…
Der Erlass von Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust aufgrund von Zuwiderhandlungen trägt zur Gewährleistung einer hohen Straßenverkehrssicherheit in…
Die Fahrerlaubnis, ein Führerschein oder die Anerkennung seiner Gültigkeit gilt für die Zwecke dieses Artikels als aufgehoben, entzogen, ausgesetzt oder…
Die Mitgliedstaaten sollten aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit die Möglichkeit haben, ihre nationalen Bestimmungen über die Aufhebung, die Entziehung,…
Das Recht auf einen Führerschein gewährleistet die Freizügigkeit und erleichtert die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben, was in…
Die Mitgliedstaaten sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.