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Um dem Mobilitätsbedarf junger Einwohner der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wie z. B. der Notwendigkeit, lange Strecken in dünn besiedelten Gebieten ohne geeignete alternative Möglichkeiten der persönlichen Mobilität zurückzulegen, sollten die Mitgliedstaaten nach vorheriger Zustimmung der Kommission das Mindestalter für die Ausstellung von auf ihr Hoheitsgebiet beschränkten Führerscheinen für das Führen bestimmter Arten von Fahrzeugen der Klasse B1 auf 15 Jahre herabsetzen können. Es ist wichtig, dass sich eine solche Senkung des Mindestalters nicht negativ auf die Straßenverkehrssicherheit auswirkt. Daher sollte die Kommission, bevor sie ihre Zustimmung dazu erteilt, die Auswirkungen einer solchen Senkung des Mindestalters auf die Straßenverkehrssicherheit unter Berücksichtigung aller einschlägigen Informationen, die von Sachverständigen der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, sorgfältig bewerten.
für die Klasse B1 bis auf 18 Jahre anheben. Für die Klasse B1 können die Mitgliedstaaten dennoch, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Kommission, das…
Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins Die Mitgliedstaaten können bei folgenden Fahrzeugen das Mindestalter für die…
Ein angemessenes Mindestalter für den Erwerb von Führerscheinen der einzelnen Klassen, das sowohl die Unabhängigkeit junger Fahrzeugführer bei der Mobilität als…
Das Mindestalter der Bewerber für die verschiedenen Führerscheinklassen sollte auf Unionsebene festgelegt werden. Allerdings sollte es den Mitgliedstaaten…
Allerdings sollte es den Mitgliedstaaten gestattet werden, eine höhere Altersgrenze für das Führen bestimmter Fahrzeugklassen vorzusehen, um die…
Zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit sollte für bestimmte Führerscheinklassen eine unionsweite Regelung für das begleitete Fahren eingeführt werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.