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1. Bodensanierungstechniken für die In- oder Ex-situ-Bodensanierung: a) Physikalische Bodensanierungstechniken: i) Bodenluftabsaugung, Lufteinblasung in das Grundwasser; ii) thermische Behandlung, Dampfinjektion, thermische Desorption, Verglasung; iii) Bodenwäsche und Bodenspülung; iv) Entnahme von Flüssigkeitsschichtphasen; · b) Biologische Bodensanierungstechniken: i) Stimulierung des aeroben oder anaeroben Abbaus: biologische Sanierung, Biostimulation, Bioaugmentation, Biologische Sanierung der wasserungesättigten Bodenzone durch Belüftung; Biologische Sanierung der wassergesättigten Bodenzone durch Lufteinblasen; ii) Phytoextraktion, Phytovolatilisation, Phytodegradation; iii) Kompostierung, Bodenverbesserungsmittel, ex-situ Bodenmieten und Bioreaktorsysteme; iv) Biofiltration, biologische Behandlung von Feuchtgebieten, Biobeete; v) überwachte natürliche Schadstoffminderung; · c) Chemische Sanierungstechniken: i) chemische Oxidation; ii) chemische Reduktion und Reduktions-Oxidations-Reaktionen (Redoxreaktionen); iii) Entnahme und chemische Behandlung von Grundwasser; iv) Sanierungstechniken zur Verminderung der Übertragung von Kontaminanten durch Isolation, Umschließung und Überwachung: 1. Oberflächenabdichtung, Reaktionswände, Einkapselung; 2. chemische Stabilisierung, Verfestigung und Immobilisierung; 3. geohydrologische Isolation und Umschließung; 4. Phytostabilisierung; 5. Kontrolle und Nachsorge durch Überwachungsbrunnen. · · 2. Maßnahmen der Risikoverringerung, um die Exposition zu verringern, bei denen es sich nicht um Bodensanierung handelt: a) Beschränkungen von Anbau und Verzehr von Kulturpflanzen und Gemüse; b) Beschränkungen des Verzehrs von Eiern; c) Beschränkungen des Zugangs für Heimtiere oder Vieh; d) Beschränkungen der Entnahme oder Verwendung von Grundwasser für Trinkwasser, Körperpflege oder Industrie; e) Beschränkungen von Abriss, Entsiegelung oder Bau am Standort (z. B. bauliche Maßnahmen für Belüftung, Abdichtung usw.); f) Beschränkungen des Zugangs zum Standort (z. B. durch Einzäunung) oder zu Gebieten, die diesen Standort umgeben; g) Beschränkungen von Landnutzung oder Landnutzungsänderungen; h) Beschränkungen von Grabungen, Bohrungen oder Aushub; i) Vermeidung des Kontakts mit Boden, Staub oder Raumluft und Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (z. B. Atemschutzgeräte, Handschuhe, Nassreinigung usw.). 3. Beste verfügbare Techniken gemäß der Richtlinie 2010/75/EU 4. Maßnahmen durch die zuständigen Behörden und Industrieunternehmen nach schweren Unfällen gemäß der Richtlinie 2012/18/EU
„Bodensanierung“ eine Reihe von Maßnahmen, durch die die Kontaminanten im Boden, Grundgestein oder Ausgangsmaterial vermindert, isoliert oder immobilisiert…
Um die Risiken kontaminierter Standorte für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein akzeptables Maß zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten…
(1) Wiederherstellung von Feuchtgebieten durch Wiedervernässung entwässerter Moorböden, Entfernung von Entwässerungsstrukturen für Moorböden oder Entfernung von…
D 1 Ablagerungen in oder auf dem Boden (z.B. Deponien usw.) D 2 Behandlung im Boden (z.B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich…
Räumlich-funktionale Anforderungen SchutzgüterFunktionen (siehe im Einzelnen Anlage 1)Maßgaben zum Ausgleich und ErsatzRäume, in denen die Ausgleichs- maßnahmen…
Teil A: Methode für die Festlegung der Anzahl und Lage der Probenahmestellen und für die Stichprobenerhebung Tätigkeit Methodische Mindestkriterien 1.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.