Gesetze
Gesetz wird geladen …
Durch die Gestaltung und Darstellung der Daten im Register kann die Öffentlichkeit die Fortschritte bei der Ermittlung und Untersuchung von potenziell kontaminierten Standorten und den Umgang mit kontaminierten Standorten nachverfolgen. Das Register enthält standortspezifisch folgende Informationen zu den bekannten potenziell kontaminierten Standorten, den kontaminierten Standorten, den kontaminierten Standorten, für die weitere Maßnahmen erforderlich sind, sowie zu den kontaminierten Standorten, für die bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder werden: a) die Koordinaten, die Adresse oder die Katasterparzelle(n) des Standorts gemäß den Richtlinien (EU) 2019/1024 und 2007/2/EG; b) das Jahr der Aufnahme in das Register; c) tatsächlich oder potenziell kontaminierende Tätigkeiten, die am Standort stattgefunden haben oder stattfinden; d) den Kontaminationsstatus des Standorts; e) Schlussfolgerungen aus dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Kontamination (oder Restkontamination nach Bodensanierung), ihrer Art und ihres Risikos, sofern bereits Informationen über diese Elemente aus den Bodenuntersuchungen und der standortspezifischen Risikobewertung gemäß den Artikeln 15 und 16 vorliegen; f) die erforderlichen nachfolgenden Maßnahmen und Schritte gemäß den Artikeln 15 und 16. Sofern verfügbar, kann das Register zudem folgende standortspezifischen Informationen zu den bekannten potenziell kontaminierten Standorten, den kontaminierten Standorten, den kontaminierten Standorten, für die weitere Maßnahmen erforderlich sind, sowie zu den kontaminierten Standorten, für die bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder werden, enthalten: a) Informationen über die für den Standort erteilten Umweltgenehmigungen, einschließlich Beginn und Ende der Tätigkeit; b) derzeitige und geplante Landnutzung; c) Ergebnisse von Bodenuntersuchungen und Bodensanierungsberichten, etwa in Bezug auf Konzentrationen und Ausmaß der Kontamination, das konzeptionelle Standortmodell, die Risikobewertungsmethode, verwendete oder geplante Techniken, die Wirksamkeit und geschätzte Kosten von Maßnahmen zur Risikominderung; d) Zeitplan für nachfolgende Maßnahmen und Schritte.
relevante Informationen aus der gemäß den Artikeln 6 bis 9 durchgeführten Überwachung der Bodengesundheit.
Informationen im Hinblick auf die Berichtigung der Daten im Register für tatsächlich und potenziell kontaminierte Standorte gemäß Artikel 17 bereitzustellen.
Für jeden kontaminierten Standort, dessen Kontamination in der Folge einer Untersuchung nach Artikel 15 oder auf andere Weise festgestellt wurde, stellen die…
Transparenz ist ein wesentlicher Bestandteil der Bodenpolitik und gewährleistet die öffentliche Rechenschaftspflicht und Sensibilisierung sowie faire…
1. Zur Beschreibung der Kontamination müssen die am Standort vorhandene Art der Kontaminanten (z. B. Schwermetalle, organische Kontaminanten usw.) sowie deren…
Um potenziell kontaminierte Standorte zu ermitteln, sollten die Mitgliedstaaten Nachweise sammeln, unter anderem anhand historischer Forschung, bei der durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.