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Die Differenzierung der Straßenbenutzungsgebühren beeinflusst die Investitionsentscheidungen von Verkehrsbetreibern bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge. Sie wirkt sich daher auf die Nachfrageseite des Marktes für neue schwere Nutzfahrzeuge aus. Die Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge bilden die Angebotsseite dieses Marktes. Sie haben gemäß der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates die Zielvorgabe, die CO2-Emissionen bis 2030 um 43 % zu verringern. Effiziente konventionelle Fahrzeuge tragen zwar auch zur Erreichung dieses Ziels bei, doch ist ein umfassenderer Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge dafür unerlässlich. Das erste Jahr, in dem die Hersteller das Ziel erreichen müssen, ist der Berichtszeitraum 2030 mit einer Frist bis zum 30. Juni 2031.
Daher sollten für das Jahr 2025 und für das Jahr 2030 CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben für die unionsweite Flotte neuer schwerer Nutzfahrzeuge festgelegt…
Um einen klaren und kohärenten Rechtsrahmen zu gewährleisten und die EU-Unternehmen in der Automobilindustrie bei der Erreichung ihrer…
In Anbetracht der für die Flottenerneuerung benötigten Zeitspanne und der Tatsache, dass der Straßenverkehrssektor zu den Klima- und Energiezielen der Union für…
In der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die CO2-Ziele für neue schwere Nutzfahrzeuge festgelegt. Diese Ziele sind ein…
Neue, strengere CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben für neue schwere Nutzfahrzeuge ab 2030 sollten festgelegt werden. Diese Zielwerte sollten auf einem Niveau…
Vor diesem Hintergrund sollten neue, strengere CO2-Emissionsminderungsziele sowohl für neue Personenkraftwagen als auch für neue leichte Nutzfahrzeuge ab 2030…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.