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Um eine sichere und optimale Schifffahrt auf den Binnenwasserstraßen zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die Position aller Binnenschiffe kennen, auch durch die Verwendung der Daten von automatischen Identifikationssystemen (AIS). Die Mitgliedstaaten sollten zudem RIS-bezogene Informationen austauschen, um die Effizienz der RIS zu steigern und Meldepflichten zu verringern. Ist mit der Übermittlung und dem Austausch von RIS-bezogenen Informationen für diese Zwecke die Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden, wie etwa die Verarbeitung von Namen oder die Verarbeitung von Positionsdaten, wenn diese Verarbeitung die direkte oder indirekte Identifizierung einer Person ermöglicht, so sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass diese personenbezogenen Daten rechtskonform — gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und gegebenenfalls der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — verarbeitet werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Daten des AIS ihren für die Fischereikontrolle zuständigen Behörden zu Kontrollzwecken, einschließlich des…
Die europäische RIS-Umgebung sollte den RIS-Benutzern die Möglichkeit bieten, Rückmeldungen zur Anwendung dieser Richtlinie zu geben, und sicherstellen, dass…
Die Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates schafft die Voraussetzungen für die Einführung und die Nutzung harmonisierter…
Die automatischen Schiffsidentifizierungssysteme (AIS — Automatisches Identifikationssystem), auf die das Internationale Übereinkommen vom 1. November 1974 zum…
Die Verfügbarkeit aktueller genauer Informationen über die Fahrwasserbedingungen und bestimmte Orte wie Brücken, Schleusen und Binnenhäfen für RIS-Benutzer…
Damit ein hohes Maß an Sicherheit und Effizienz in der Binnenschifffahrt gewährleistet, die Bereitstellung von RIS sichergestellt und dem wissenschaftlichen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.