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Angesichts des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist eine Zusammenarbeit zwischen der Union und Russland auf dem Gebiet der RIS weder angemessen noch im Interesse der Union. Infolgedessen hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Russland bei RIS im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten keine Priorität mehr.
Angesichts der Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Union und Russland und zur Gewährleistung der Kohärenz mit den Maßnahmen und Grundsätzen der Union…
Diese Situation beispielloser Dringlichkeit ist das Ergebnis externer Faktoren, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entziehen und sich ernsthaft auf ihre…
Die beispiellosen Sicherheitsherausforderungen, die eine Folge des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine seit Februar 2022 sind, haben das…
Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und des von Belarus in diesem Konflikt eingenommenen Standpunkts ist die Zusammenarbeit zwischen der…
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt eine strategische geopolitische Bedrohung für die Union als Ganzes dar und erfordert von den…
Weitere Maßnahmen sollten rasch in Fällen ergriffen werden, in denen die Bemühungen der Union im Rahmen der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.