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Konzerne können eine komplexe Struktur haben. Daher würde eine über das System der Registervernetzung verfügbar gemachte visuelle Darstellung der Konzernstruktur auf der Grundlage der Kontrollkette einen benutzerfreundlichen, leicht zugänglichen und umfassenden Überblick über den Konzern bieten und ein besseres Verständnis seiner Arbeitsweise erleichtern. Die Erstellung einer solchen visuellen Darstellung würde Informationen über die Stellung jeder Tochtergesellschaft in der Konzernstruktur erfordern, was wiederum detailliertere Informationen über die Organisation des Konzerns erfordern würde. Obwohl solche visuellen Darstellungen von Konzernstrukturen nach dieser Richtlinie nicht erforderlich sind, werden die Mitgliedstaaten dennoch ermutigt, solche visuellen Darstellungen vorzusehen und öffentlich verfügbar zu machen. Daher sollte die Notwendigkeit visueller Darstellungen von Konzernstrukturen im Rahmen der künftigen Evaluierung dieser Richtlinie in Konsultation mit den einschlägigen Interessenträgern weiter geprüft werden.
Gesellschafter, potenzielle Investoren, Gläubiger, Behörden, Arbeitnehmer und Vereinigungen der Zivilgesellschaft haben ein berechtigtes Interesse daran, Zugang…
ob der Anwendungsbereich der Bestimmungen zu Informationen über Konzerne auf andere Kategorien oder Arten von Konzernen und andere Stellen ausgeweitet werden…
Obwohl die Informationen über Konzerne, die konsolidierte Abschlüsse nach der Richtlinie 2013/34/EU erstellen müssen, in diesen Abschlüssen enthalten sind, muss…
Diese Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten, zu entscheiden, wie sie die erforderlichen Informationen über Konzerne und über die durchschnittliche Zahl…
Um zu gewährleisten, dass kohärente und aktuelle Informationen über Gesellschaften in der Union zur Verfügung stehen, und die Transparenz weiter zu erhöhen,…
Um die Transparenz und das Vertrauen der Gesellschaften in den Binnenmarkt zu erhöhen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Dritte im Geschäftsverkehr mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.