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Damit einheitliche Bedingungen für die Durchführung von Artikel 151 Absatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG gewährleistet sind, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Diese Durchführungsbefugnisse sollten es der Kommission ermöglichen, ein IT-System einzurichten, mit dem die ausgestellten Bescheinigungen verfolgt werden, einschließlich einer Bescheinigung, die durch antragstellende Einrichtungen oder Privatpersonen ausgestellt wird und vom Lieferer bzw. Dienstleistungserbringer empfangen wird, für die sie bestimmt sind. Ordnungsgemäß durch die Kommission akkreditierte Personen sollten ausschließlich zum Zweck der Entwicklung und Pflege des Systems auf die Informationen zugreifen können, die in diesem IT-System ausgetauscht und gespeichert werden. Die Mitgliedstaaten sollten für die Kommunikation mit diesem System bezüglich der Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung zuständig sein. Damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können, sollten die Mitgliedstaaten mit den Mitteln zur Interaktion mit der Kommission ausgestattet werden, sodass die von ihnen verlangten Anstrengungen für die Entwicklung und Pflege des IT-Systems so gering wie möglich gehalten werden.
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf die Einrichtung und Nutzung des dezentralen IT-Systems für unter diese…
Um in Bezug auf die Einrichtung des dezentralen IT-Systems einheitliche Voraussetzungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung eines technischen Systems zum automatisierten Austausch von Nachweisen zu gewährleisten, sollten der Kommission…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für die Einrichtung eines…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Maßnahmen, die für die Änderung, die Erweiterung und den Betrieb des EDV-gestützten…
Um einheitliche Voraussetzungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.