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Um den Steuerpflichtigen die Übermittlung der Rechnungsdaten an die Steuerverwaltung zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten ihnen die für diese Übermittlung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Diese Mittel sollten es ermöglichen, dass die Daten direkt von Steuerpflichtigen oder von Dritten für den Steuerpflichtigen oder, sofern verfügbar, über ein öffentliches Portal übermittelt werden können.
Es sollte vermieden werden, unnötigen Verwaltungsaufwand für in mehreren Mitgliedstaaten tätige Steuerpflichtige zu verursachen. Daher sollte es solchen…
Elektronische Rechnungen sollten die automatische Übermittlung der für Kontrollzwecke erforderlichen Daten an die Steuerverwaltung erleichtern. Zu diesem Zweck…
Es ist wichtig, dass den Steuerverwaltungen die erforderlichen Daten über alle einer Meldepflicht unterliegenden Umsätze zur Verfügung stehen. Um die…
Einige Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Meldepflichten für Umsätze in ihrem Hoheitsgebiet eingeführt, was zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand für…
Um die Automatisierung des Meldeverfahrens sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Steuerverwaltungen zu erleichtern, sollten die den Steuerverwaltungen zu…
Ein Mitgliedstaat, der einem anderen Mitgliedstaat Informationen für Steuerzwecke übermittelt, sollte die Verwendung dieser Informationen für andere Zwecke…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.