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Es sollte vermieden werden, unnötigen Verwaltungsaufwand für in mehreren Mitgliedstaaten tätige Steuerpflichtige zu verursachen. Daher sollte es solchen Steuerpflichtigen möglich sein, ihren Steuerverwaltungen die erforderlichen Informationen unter Verwendung der europäischen Norm zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten zusätzliche Formate für die Meldung der Daten vorsehen können, um bestimmten Steuerpflichtigen die Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu erleichtern.
Einige Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Meldepflichten für Umsätze in ihrem Hoheitsgebiet eingeführt, was zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand für…
Um den Steuerpflichtigen die Übermittlung der Rechnungsdaten an die Steuerverwaltung zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten ihnen die für diese…
Ungeachtet dessen ist es angezeigt, Maßnahmen festzulegen, die den Verwaltungsaufwand für nicht in der EU ansässigen Plattformbetreiber und für die…
Um die Steuererhebung bei grenzüberschreitenden Umsätzen zu verbessern und die bestehende Fragmentierung, die sich aus den unterschiedlichen Meldesystemen in…
Die den Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor durch diese Verordnung auferlegten Informationspflichten sollten nicht zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen…
Das Format und das Verfahren für die Übermittlung der benötigten Daten muss genau bestimmt werden, um zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.