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Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten das multilaterale Übereinkommen zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen und den dazugehörigen Kommentar, die OECD-Mustervorschriften und die Erläuterungen und Beispiele in den vom IR OECD/G20 gegen BEPS herausgegebenen Kommentar zu den Mustervorschriften zur weltweiten Bekämpfung von Gewinnverkürzung (Säule 2) sowie den GloBE-Umsetzungsrahmen und alle diesbezüglichen aktualisierten Fassungen als Quelle zu Illustrations- oder Auslegungszwecken heranziehen, um so eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, soweit diese Quellen mit dieser Richtlinie, der Richtlinie (EU) 2022/2523 und Unionsrecht vereinbar sind. Folglich sollten die Anweisungen des IR OECD/G20 gegen BEPS für die Einreichung der Standardvorlage, wie etwa die Einleitung und die erläuternden Nutzungshinweise zur GloBE-Erklärung einschließlich der Grundlage für die Informationen, die in der GloBE-Erklärung und in dem Rahmen für die für den Übergangszeitraum vorgesehene vereinfachte Meldung nach Steuerhoheitsgebieten (für Geschäftsjahre, die am oder vor dem 31. Dezember 2028 beginnen, jedoch ausschließlich eines Geschäftsjahres, das nach dem 30 Juni 2030 endet) – soweit diese Quellen mit dieser Richtlinie und Unionsrecht vereinbar sind – als Quelle zu Illustrations- und Auslegungszwecken für multinationale Unternehmensgruppen bei der Einreichung der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG herangezogen werden, damit eine einheitliche Anwendung gewährleistet ist. Daher ist es angezeigt, die Richtlinie 2011/16/EU um einen zusätzlichen Anhang zu ergänzen, der eine Standardvorlage für die Einreichung der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2523 enthält, die im Einklang mit der vom IR OECD/G20 gegen BEPS ausgearbeiteten Standardvorlage steht, wie in der vorliegenden Richtlinie vorgesehen.
Es ist daher angezeigt, die Richtlinie 2011/16/EU des Rates zu ändern, um neue Vorschriften für den automatischen Informationsaustausch festzulegen, damit der…
Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten die OECD-Mustervorschriften und die Erläuterungen und Beispiele in den vom inklusiven Rahmen…
Folgender Artikel wird eingefügt: Format der Erklärung und Informationsaustausch in Bezug auf ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNGEN gemäß Artikel 44 der Richtlinie (EU)…
Es ist von wesentlicher Bedeutung, für eine einheitliche Anwendung der in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen in Bezug auf jegliche Drittstaaten und…
Im Einklang mit der auf internationaler Ebene erzielten politischen Einigung sollten in den GloBE-Regeln nur diejenigen Ausschüttungssteuersysteme…
Zur effizienten Anwendung des Systems ist es unerlässlich, die Verfahren auf Gruppenebene zu koordinieren. Es wird ein System betrieben werden müssen, das den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.