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In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2022, berichtigt am 9. März 2023, stellte der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks, im Folgenden „SCHEER“) fest, dass Cobalt in Spielzeug und Spielzeugmaterialien in Form von Verunreinigungen in Nickel und in Legierungen, die Nickel enthalten, vorhanden sein kann. Diese Materialien haben eine Reihe von Anwendungen in Spielzeug, darunter die Verwendung für Vernickelungen, Beschichtungen mit elektrischer Leitfähigkeit und in Legierungen wie Neusilber und nichtrostendem Stahl. Darüber hinaus stellte der SCHEER in derselben Stellungnahme fest, dass Cobalt Spielzeug auch absichtlich zugesetzt werden kann, z. B. im Fall von Pigmenten oder Farbstoffen auf Kobaltbasis, spezifischen Hartmetallen, Batterien und Materialien für 3D-Stifte und 3D-Druck.