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Abweichend von der Richtlinie 2014/32/EU können Konformitätsbewertungsstellen, die der genannten Richtlinie in der am 9. April 2026 geänderten Fassung entsprechen, gemäß der genannten Richtlinie in der am 9. April 2026 geänderten Fassung vor dem 10. Oktober 2028 notifiziert werden. Solche notifizierten Stellen können die in der genannten Richtlinie in der am 9. April 2026 geänderten Fassung festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und Bescheinigungen für in den Anhängen II, III und V der vorliegenden Richtlinie genauer bezeichnete Messgeräte im Einklang mit der genannten Richtlinie in der am 9. April 2026 geänderten Fassung vor dem 10. Oktober 2028 ausstellen.
Konformitätsbewertungsstellen, die dieser Verordnung entsprechen, können abweichend von der Richtlinie 98/79/EG bereits vor dem 26. Mai 2022 benannt und…
Konformitätsbewertungsstellen, die dieser Verordnung entsprechen, können abweichend von den Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG bereits vor dem 26. Mai 2021…
Für die in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2014/68/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 aufgeführten Baugruppen ist das Konformitätsbewertungsverfahren nach…
Absatz 6 erhält folgende Fassung: „(6) Konformitätsbewertungsstellen, die dieser Verordnung entsprechen, können abweichend von den Richtlinien 90/385/EWG und…
Damit es bei der Einführung von Messgeräten nach dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Richtlinie nicht zu Verzögerungen kommt, ist es wichtig, dass bis zu dem…
Abweichend von Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 2014/32/EU bleiben Bescheinigungen, die Messgeräte abdecken, welche in den Geltungsbereich der genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.