RICHTLINIE (EU) 2026/799 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. März 2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 6. Februar 2023 eine Stellungnahme abgegeben ––
Erwägungsgrund 83 32026L0799
Erwägungsgrund 83 32026L0799Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen