Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit muss in Fällen, in denen ein Mitgliedstaat bei der Berechnung des Erstattungsbetrags den Abzug der Verbindlichkeiten eines Einlegers gegenüber dem Kreditinstitut zulässt, klargestellt werden, dass nur Verbindlichkeiten, die fällig geworden sind, bevor die Einlagen nicht verfügbar wurden, von den erstattungsfähigen Einlagen des Einlegers abgezogen werden können, und zwar nur insoweit, als eine solche Aufrechnung nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zulässig ist.
Die Mitgliedstaaten können bestimmen, dass in den Fällen, in denen die Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen im Hinblick auf…
Einlagensicherungssysteme sollten die Verbindlichkeiten eines Einlegers nur dann gegen die Erstattungsforderungen dieses Einlegers verrechnen dürfen, wenn diese…
Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Verbindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Kreditinstitut bei der Berechnung des Erstattungsbetrags in dem…
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Einlagen, die nach einzelstaatlichem Recht nur zur Tilgung eines zum Kauf von Privatimmobilieneigentum aufgenommenen…
Damit von der Befugnis zur Aussetzung bestimmter vertraglicher Pflichten in verhältnismäßiger Weise Gebrauch gemacht wird, sollten die Abwicklungsbehörden über…
Es sollte möglich sein, Einlagen von der Erstattung auszuschließen, bei denen im Einklang mit dem einzelstaatlichen Recht die eingezahlten Mittel dem Einleger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.